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Vita
Marcus Habermann ist Kanzleigründer und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Bauvertragsrecht
insb. Vergütung des Bauunternehmers, Recht der Leistungsstörungen, Abnahme, Beendigung des Bauvertrages, Mängelhaftung, Sicherheiten am Bau, Bauträgerrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Öffentliches Baurecht, Versicherungsrecht
- Familienrecht
insb. Eingehen und Aufheben der Ehe, Scheidung, Abstammung, Umgangs- und Sorgerecht, Recht der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft, vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich
- Unterhaltsrecht
insb. Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, Unterhaltsberechnung
- Individualarbeitsrecht
insb. Kündigungsschutzverfahren, Abmahnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Vergütung, besondere Rechte
von Schwangeren und Müttern, Schwerbehinderten- und Auszubildendenrecht, Befristungs- und Teilzeitrecht, Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs-, Abwicklungs- und Änderungsverträgen
- Kollektives Arbeitsrecht
insb. Betriebsverfassungsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergang, Betriebsrat, Massenentlassung, Tarifvertragsrecht