Fragen und Antworten
- Sind Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt?
- Was kosten Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzrechtliche Angelegenheiten?
- Was kosten Straf- und Bußgeldsachen?
- Was ist Beratungshilfe, Was ist Prozesskostenhilfe?
- Ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll?
Sind Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt?
Ja. Gesetzliche Basis für das Honorar in Deutschland ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es unterscheidet Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltung- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor.
Was kosten Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzrechtliche Angelegenheiten?
Hier wird das Anwaltshonorar aus zwei Faktoren berechnet:
dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit.
Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemacht oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Ehescheidung, Baugenehmigung, Kündigung, Gewerbeerlaubnis oder Vertragsgestaltung) ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kostenordnung der Notare), teils der umfangreichen Rechtssprechung zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird er vom Gericht festgesetzt.
Den jeweiligen Gegenstandswert ist eine feste Gebühreneinheit zugeordnet. Diese nennt man kurz ?Gebühr?.
Bei der auftragsgemäßen entfalteten Tätigkeit wird unterschieden zwischen interner Tätigkeit (Beratungsmandat, z.B. Beratung des Mandanten oder Erstellung eines Gutachtens), außergerichtlicher Tätigkeit nach außen hin (Vertretungsmandat, z.B. Korrespondenz mit dem Gegner) und gerichtlicher Tätigkeit (Prozessmandat).
Was kosten Straf- und Bußgeldsachen?
Die Gebühren in Strafsachen sind im Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses geregelt.
Die Gebühren in Bußgeldsachen sind im Teil 5 geregelt. Es wird unterscheiden zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem Verfahren vor dem Amtsgericht. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils noch zwei weitere Gebühren (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) entstehen. Außerdem kann der Anwalt unter bestimmten Vorraussetzungen noch eine Zusatzgebühr fordern.
Der Pflichtverteidiger erhält eine im Gesetz betragsmäßig festgesetzte Gebühr aus der Staatskasse.